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Stand: 01/2025
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich der Breitenausbildung des Bayerischen Roten Kreuzes, KdöR,,Kreisverband Schweinfurt, Gorch-Fock-Straße 15, 97422 Schweinfurt nachstehend „Bildungsstätte", mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ (AG).
1.2. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten entsprechend für Vertragsverhältnisse innerhalb des Bayerischen Roten Kreuzes, soweit sich nicht daraus ein anderes ergibt, dass einzelne nachfolgende Regelungen eine Rechtsbeziehung mit Dritten voraussetzen.
1.3. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Lehrgängen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Bildungsarbeit des Bayerischen Roten Kreuzes im Bereich der Breitenausbildung. Zu den Leistungen gehören nicht die Verpflegung, Erstellung von Handouts sowie außerhalb des Lehrgangs stattfindende Übungen und sonstige Leistungen, die notwendig oder zweckdienlich sein können, die Zielsetzung des Lehrgangs zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.
1.4. Für Lehrgänge in den Bereichen Jugendarbeit, Lehrgänge für Teilnehmer/innen mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und Kindertagesstätten gelten ergänzend die nachfolgenden Sonderbedingungen (siehe Anlage).
2. Vertragsdurchführung
2.1. Der AG stellt der Bildungsstätte diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der Bildungsstätte nötig sind. Die Bildungsstätte verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2.2. Anmeldeschluss für alle Lehrgänge ist grundsätzlich zweiWochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen Anmeldeunterlagen vorliegen.
2.3. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung/Einladung (per Brief, Fax oder Email) beim AG zu Stande.
2.4. Die Bildungsstätte ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Lehrgangsleiters/der Lehrgangsleiterin die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden, ferner bei kurzfristiger Erkrankung des/der Dozenten/Dozentin oder Nichterreichen einer Mindestteilnehmeranzahl.
2.5. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behält sich die Bildungsstätte vor, ebenso wie einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund.
3. Qualitätsanforderung
3.1. Die Bildungsstätte wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.
3.2. Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellt die Bildungsstätte eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer/in der Veranstaltung zu mindestens 90% der Veranstaltungsdauer beiwohnte.
4. Ausfallregelung und Rücktritt
4.1. Die Bildungsstätte hat bei Ausfall bzw. Rücktritt einen Entschädigungsanspruch, soweit ihr der AG nicht nachweist, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die anhand nachstehender Aufstellung ermittelbare zeitliche gestaffelte Pauschale:
4.2. Der AG kann die Teilnahmeberechtigung jederzeit kostenfrei auf einen in Textform von ihm zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.
4.3. Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung werden wie Stornierungen behandelt. Es gilt in diesem Falle 4.1.
4.4. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch bei der Bildungsstätte eingehen.
4.5. Der AG stellt die Bildungsstätte von Kosten frei, die im Zusammenhang mit einem vom AG zu vertretenden Rücktritt entstehen (z.B. Stornokosten für gebuchte Hotelzimmer und Verpflegung).
4.6.Bei Absage der Veranstaltung der Bildungsstätte aus organisatorischen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, siehe 2.4.) oder infolge höherer Gewalt wird die gezahlte Vergütung erstattet.
4.7. Für Schäden, die dem AG durch eine Absage entstehen, kommt die Bildungsstätte nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.
5. Arbeitsmittel, Urheberrecht
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Veranstaltungen der Bildungsstätte ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung der Bildungsstätte vervielfältigt oder verbreitet werden.
6. Preise und Rechnungstellung
6.1. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an, außer die Leistung ist auf Grund gesetzlicher Regelungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim AG zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.
6.2. Im Falle von Kostenübernahmeerklärungen, die bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, erfolgt die Rechnungstellung an den Übernehmenden. Ansonsten erfolgt die Rechnungstellung an den AG bzw. einzelnen Teilnehmer. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht möglich.
7. Haftung
7.1. Die Bildungsstätte haftet gegenüber Vertragspartnern außerhalb des BRK auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
7.2. Die Bildungsstätte haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bildungsstätte oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von der Bildungsstätte gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
7.3. Die Bildungsstätte haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.4. Die Bildungsstätte haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf € 25.000,- je Schadensfall.
7.5. Sonstige Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.6. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bildungsstätte, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und Rechten nach Art. 13, 14 und 21 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bayerische Rote Kreuz über die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
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Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören insbesondere Geschlecht, Vorname, Nachname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten (etwa private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Daten zur Ausbildung, Fähigkeiten und Kompetenzen, die bei der Nutzung der IT-Systeme anfallenden Protokolldaten sowie weitere Daten aus dem Seminarmanagement (z. B. Einbuchung in Schulungsblöcke, Fortbildungen, Bildungsveranstaltungen).
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Datenübermittlung
Innerhalb des Bayerischen Roten Kreuzes und seiner Untergliederungen erhalten nur die Personen und Stellen (z. B. Finanzbuchhaltung) Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten am Seminarmanagement benötigen. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an den jeweiligen Dozenten bzw. Veranstaltungsleiter übermitteln, soweit es für die Erfüllung des Seminarangebotes erforderlich ist. Ferner an den Ort einer möglichen gebuchten Unterkunft bei mehrtägigen Veranstaltungen, falls Sie eine Übernachtung gebucht haben. Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bedienen wir uns zum Teil unterschiedlicher Dienstleister. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger außerhalb des Bayerischen Roten Kreuzes übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflicht erforderlich ist. Dies können z. B. Berufsgenossenschaften, Banken oder Fördermittelgeber sein.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Bayerische Rote Kreuz, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutz-beauftragten oder an unsere Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unsere Datenschutzaufsichtsbehörde erreichen Sie unter:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel: 0892 126720
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Sind Ihre Daten für die Erfüllung des Seminars oder gesetzlichen Pflichten nicht mehr erforderlich, werden wir diese umgehend löschen, es sei denn, ihre befristete Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:
Erfüllung handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
Vertragsrechtliche Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Grundsatz 304-001 oder 304-002) und der Fahrerlaubnisverordnung im Rahmen der Ersthelferausbildung.
Vertragsrechtliche Vorgaben von Fördermittelgebern (z.B. Bundes- und Landesbehörden, Landes- und Kreisjugendring, Bildungsprämie, Bildungsgutschein, Kostenträgern)
Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften. Nach den §§195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren betrage, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Bayerische Rote Kreuz oder einer seiner Untergliederungen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt. In diesem Fall endet für uns die weitere Nutzung Ihrer Daten für unser Seminar- und Veranstaltungsmanagement.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Um an Seminaren/Veranstaltungen teilzunehmen sind Sie verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Ihre Daten benötigen wir für die administrative Durchführung unseres Seminarmanagement. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden.