Foto: Bayerisches Rotes Kreuz

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Bildungs-Angebot für junge Leute.
Dabei beschäftigen sie sich zum Beispiel mit alten oder behinderten Menschen.
Oder sie helfen in einem Kranken-Haus oder in einem Pflege-Heim.
Diese Arbeit nennt man:
Soziale Arbeit.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.freiwilligendienste.drk.de

Ansprechpartner:

Breitenausbildung
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Sozialarbeit
Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK. Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Wer kann mitmachen?

Das Freiwillige Soziale Jahr ist für Menschen zwischen 17 und 27 Jahren.
Sie können in verschiedenen Einsatz-Bereichen arbeiten.
Im Freiwilligen Sozialen Jahr sammeln Sie wertvolle Erfahrungen.
Und es kann Ihnen bei der späteren Berufs-Wahl helfen.
Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?
Das Deutsche Rote Kreuz hat viele verschiedene Einrichtungen.
Jeder freiwillige Helfer findet einen passenden Einsatz-Bereich.
Natürlich beraten wir Sie bei Interesse gern.
Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten.
Sie können in vielen Bereichen auch einen Probe-Tag machen. Das Dienst-Jahr beginnt am 1. September.
Sie können aber auch in einem anderen Monat beginnen.
Sprechen Sie mit den Mitarbeitern vom Deutschen Roten Kreuz darüber.
Im Freiwilligen Sozialen Jahr bekommen Sie keinen Arbeits-Lohn.
Sie bekommen aber jeden Monat ein Taschen-Geld. Freiwillige Helfer sind versichert:
In der gesetzlichen Renten-Versicherung.
In der Unfall-Versicherung.
In Der Kranken-Versicherung.
In der Pflege-Versicherung.
In der Arbeitslosen-Versicherung. Die Versicherungs-Beiträge bezahlt Ihre Einsatz-Stelle.
Sie bekommen die Arbeits-Kleidung.
Sie bekommen auch Essen am Einsatz-Ort.
Auch ein Schlaf-Platz kann zur Verfügung gestellt werden.
Sprechen Sie darüber mit unseren Mitarbeitern. Haben Sie weitere Fragen zum Freiwilligen Sozialen Jahr?
Wir beantworten sie gern.
Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet?
Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wo erhalte ich weitere Informationen?

Die Freiwilligendienste des DRK führen eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf Webseite der Freiwilligendienste beim DRK.

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