Entlastende Hilfen für Pflegende. Foto: D. Ende/ DRK

Entlastende Hilfen für Pflegende

Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt.

Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:

  • einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
  • zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
  • zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll

Wie wir Sie entlasten:

  • Entlastungsangebote dienen auch der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. So kann z.B. die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten abgerufen werden.
  • Ambulante Pflege kann grundsätzlich oder in besonderen Pflegesituationen, wie bspw. dem Duschen und Baden, entlastend eingebunden werden.
  • Demenzkranke können stundenweise einzeln oder in Gruppen betreut werden, wenn Angehörige wichtige Termine wahrnehmen müssen. Neben Betreuungskreisen können dies auch Angebote der Tagespflege sein.
  • Sind längere Zeiten abzudecken, wie bspw. einem Urlaub, so kann die ambulante Verhinderungspflege in der eigenen Wohnung oder der Kurzzeitpflege in speziellen Einrichtungen oder in Pflegeheimen genutzt werden.