Erziehungshilfen-header.jpg Foto: M. Eram / DRKS

Hilfen zur Erziehung

Ansprechpartner

Herr
Zoher Said

Tel: 09771 6123-48  Sonnenstr. 1
97616 Bad Neustadt

Der Ideen, dem Gedanken, der Wörter.....

aus Liebe zum Menschen…..

möchten wir durch unser Angebot im Bereich der Hilfen zur Erziehung einen Sinn verleihen. Unerwartete Lebensereignisse, Trennung, Krankheit, Tod und Lebensumstände wie Arbeitslosigkeit, Armut innerhalb einer Familie sind der Anlass der Hilfen zur Erziehung. Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung. Die Art der Hilfe zur Erziehung sowie deren Umsetzung orientiert sich nach dem Bedarf der Familie. 

Unsere Leistungen

  • Stationäre Hilfen

    Die heilpädagogische Jugendwohngruppe (JWG)

    Die JWG ist ein organisatorisch selbstständiger Teilbereich innerhalb des BRK und ihr Konzept soll im Landkreis Rhön-Grabfeld die Leitidee vermitteln, dass jeder einzelne Mensch gebraucht wird. Das BRK will hierfür die Betroffenen dahingehend fördern, dass sie in der Lage sind, ihre individuellen Fähigkeiten in der Gesellschaft und / oder im Arbeitsmarkt dauerhaft einzubringen und versteht sich deshalb als Verband, der Hilfe leistet, um Selbsthilfe zu ermöglichen.

    Die JWG wendet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren, ggf. auch darüber hinaus. In der Anfangsphase können 14 Plätze durch eine Einzel oder Doppelzimmerbelegung zur Verfügung gestellt werden.

    Ziel der Unterbringung und Betreuung ist die Verselbstständigung, die Aufarbeitung persönlicher Problemlagen und die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration, sowie die Selbstgestaltung des persönlichen Lebensraumes. Bestehende Beziehungen sollen aufrechterhalten und gestärkt werden, persönliche Angelegenheiten geregelt und der Alltag selbstständig geplant und gestaltet werden. Ferner sollen die Bewohner befähigt werden Konflikte positiv zu lösen, Krisensituationen zu bewältigen und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie als Chance sehen. Ihr Selbstvertrauen soll verbessert und gestärkt werden. Die Jugendlichen sollen aus der Einrichtung in ein selbstständiges Leben entlassen werden können. Die Unterstützung des jungen Menschen muss immer an dessen individuellen Bedarf orientiert sein und die selbstständige Lebensführung in der Gesellschaft, sowie die Rückführung in die Herkunftsfamilie im Fokus haben.

    Die JWG soll das Recht auf Erziehung für Kinder und Jugendliche nach §1 der Kinder und Jugendhilfe gewähren. Es handelt sich um eine Wohngruppe nach §27 in Verbindung mit §34 SGB VIII. Weitere Grundlagen sind ggf. §35a und § 41 SGB VIII. Die Betriebserlaubnis erfolgt aufgrund §45 Abs. 1 SGB VIII.

    die Jugendwohngruppe wird vollstationär ganzjährig "rund-um-die-Uhr" geführt.

     

  • Ambulante Hilfen

    Unter dem Begriff "Erziehung" kann sich jede und jeder etwas vorstellen. Aber was sind "Hilfen zur Erziehung"? Gemeint sind damit intensive Beratungs-, und Hilfeangebote durch professionelle Fachkräfte.

    Hilfe für Kinder und Eltern

    Die Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen sich zu selbständigen Erwachsenen entwickeln können, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können.

    Bei jeder Hilfe zur Erziehung werden die Kinder und Jugendlichen stets als Persönlichkeit respektiert und ernst genommen.

    Die Entscheidung über die Art und Weise der ambulanten Hilfe sowie ggf. über die erforderliche Einbindung weiterer Maßnahmen hängt von dem Bedarf des Kindes / des Jugendlichen und deren Familien ab. Die Hilfe soll dazu dienen eine lebenspraktische Orientierung in Form der Begleitung und Betreuung, mit dem Ziel die Verselbständigung anzustreben und die Schwierigkeiten in unterschiedlichen Lebenslagen abzubauen sowie die Aufarbeitung persönlicher Problemlagen und die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration, sowie die Selbstgestaltung des persönlichen Lebensraumes. Bestehende familiäre Beziehungen sollen aufrechterhalten und gestärkt werden, persönliche Angelegenheiten geregelt und der Alltag selbstständig geplant und gestaltet werden. Ferner sollen die zu betreuenden Kinder, Jugendliche und Erwachsene befähigt werden Konflikte, Krisensituationen selbst und positiv zu lösen bzw. zu bewältigen. Ihr Selbstvertrauen soll verbessert und gestärkt werden.

    Die Erziehungsbeistandschaft sowie die Sozialpädagogische Familienhilfe und die Eingliederungshilfe sind ambulante Hilfeformen im Leistungsspektrum der Hilfe zur Erziehung und erfolgen auf Grundlage des SGB VIII. (Hilfen zur Erziehung)

    Sozialpädagogische Familienhilfe

    Die Sozialpädagogische Familienhilfe wendet sich an Familien sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit individuellen und / oder sozialen Schwierigkeiten. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine auf Familien in ihrem sozialen Umfeld bezogene, längerfristige, intensive und ganzheitliche Hilfe zur Selbsthilfe. Die Maßnahme ist auf den Erhalt, Aufbau und die Wiederherstellung wesentlicher Funktionen der Familie gerichtet. Die Hilfe der gesamten Familie soll sowohl die Entwicklungschancen der Kinder als auch die erzieherischen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Eltern fördern.

    Erziehungsbeistand

    Unter Erziehungsbeistandschaft versteht man eine längerfristig intensive angelegte, beratende und begleitende Maßnahme, in deren Mittelpunkt die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien stehen. Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Maßnahme der ambulanten Hilfe. Ihre Kernaufgaben sind: Problemlagen von Kindern und Jugendlichen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes zu bearbeiten. Während der gesamten Maßnahmen wird das Kind/ der Jugendliche ins Zentrum der Aufmerksamkeit gestellt und gleichzeitig wird die Gesprächsbereitschaft und Mitarbeit der Familie vorausgesetzt. Im Mittelpunkt stehen Entwicklungsprobleme sowie die Unterstützung der Verselbstständigung des Kindes / des Jugendlichen.

    Eingliederungshilfe

    Die Eingliederungshilfe erbringt Leistungen für behinderte Menschen, die hilfebedürftig im Sinne der Sozialhilfe sind. Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Teilnahme an der Gesellschaft eingeschränkt oder von einer solchen Einschränkung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Voraussetzung für die Einbringung der Leistung ist der Nachweis der Bedürftigkeit.
    Kernaufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ein weiteres Ziel der Eingliederunghilfe ist, behinderte Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und einzugliedern und sie zu einem selbständigen Leben zu stärken und zu befähigen. 

Downloads und Links

Mehr Informationen zu Hilfen zur Erziehung im DRK können Sie der Broschüre "Hilfen zur Erziehung" entnehmen. Sie ist auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Russisch erschienen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.